Datenschutz
DATENSCHUTZ UND WAS WIR HIERFÜR TUN
Die datenschutzrechtlichen Schutzbestimmungen richten sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg und den spezialrechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches. Der Regelungsbereich umfasst den Umgang mit Patientendaten aus dem stationären Behandlungsbereich, der Ambulanz des Krankenhauses - nicht jedoch aus der Ambulanz des ermächtigten Krankenhausarztes. Datenschutzrechtliche Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hiervon ebenso berührt.
Ihre Behandlung wird sehr umfänglich und sorgfältig dokumentiert. Im Wesentlichen findet dies heute auf digitalem Wege statt. Daten zu Ihrer Person, Ihrem Behandlungsverlauf, Ihrem sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten werden gespeichert, verarbeitet bzw. genutzt. Der Zugriff hierauf steht nur berechtigten Personen zu. Im Übrigen unterliegen alle Mitarbeiter des Klinikums der Schweigepflicht.
Im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen zuvor genannten datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden diese Daten an Dritte, wie Kostenträger, Hausarzt, u.U. sonstige Gesundheitseinrichtungen übermittelt.
Bei dem zu unterschreibenden Behandlungsvertrag geben Sie Ihre Zustimmung zur Datenübermittlung an den Hausarzt und zur Datenübermittlung an weitere Ärzte bzw. Einrichtungen. Beachten Sie hierzu bitte die Abschnitte auf dem Behandlungsvertrag.
Angaben zur Verfahrensübersicht/Verfahrensverzeichnis nach § 4e BDSG
Verantwortliche Stelle:
Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH
Firmenangaben, siehe
hier
Die mit der Datenverarbeitung beautragte Person:
Paul Kühnel
weitere Angaben und Anschrift, siehe
hier
Zweckbestimmung der Datenerhebung
Die Datenerhebung für stationäre und ambulante Behandlungsfälle (siehe oben) findet überwiegend auf digitalem Wege statt. Daten zur Person, zum Behandlungsverlauf, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten werden gespeichert, verarbeitet bzw. genutzt. Der Zugriff hierauf steht nur berechtigten Personen zu. Im Übrigen unterliegen alle Mitarbeiter des Klinikums der Schweigepflicht.
Im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden diese Daten an Dritte, wie
- Kostenträger (Krankenkassen)
- Hausärzten/Fachärzten und
- u.U. sonstigen Gesundheitseinrichtungen (Staatliches Gesundheitsamt, Reha-Einrichtung) übermittelt.
Die Anschriften hierzu können bei Bedarf mitgeteilt werden.
Regelfristen für die Löschung der Daten
Die Regelfristen zur Löschung der Daten richten sich nach den gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfristen. In der Regel und in den meisten Fällen sind dies 30 Jahre. Ausnahmen bilden Dokumentationen der Röntgenbilder und Dokumentationen aus den chefärztlich geführten Ambulanzbereichen mit 10 Jahren.
Geplane Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Datenübermittlung an Drittstaaten erfolgt derzeit nicht. Auf die besonderen rechtlichen Vorgaben des § 4b BDSG wird verwiesen.
Allgemeine Beschreibung zu Sicherungsmassnahmen nach § 9 BDSG
Die Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes erfolgt durch spezielle technische Sicherungsmassnahmen und Berechtigungssysteme. Darüber hinaus wird verstärkt im Rahmen von so genannten Zertifizierungs-Audits den datenschutzrechtlichen Belangen Rechnung getragen. Hierzu tragen die einzelnen Fachabteilungen mit einer hohen Verantwortung bei.
Fragen richten Sie bitte an den Datenschutzbeauftragten des Klinikums, Peter Grabherr, Vöhrenbacher Straße 25, 78050 Villingen-Schwenningen:
Telefon: 07721 / 93-1808
Telefax: 07720 / 93-1849
Email:
peter.grabherr@sbk-vs.de





