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Entlassung

... WENN ES IHNEN WIEDER BESSER GEHT.

Aus dem Krankenhaus entlassen werden Sie grundsätzlich, wenn Sie der Krankenhausbehandlung nicht mehr bedürfen oder Sie ausdrücklich die Entlassung wünschen. Für mögliche negative Folgen bei einem eigenmächtigen Verlassen des Krankenhauses haftet dieses nicht.

Ihr zuständiger Stationsarzt informiert Sie rechtzeitig von der bevorstehenden Entlassung, so dass Sie sich hierzu mit Ihren Angehörigen absprechen können. Sollten weitere Fragen bezüglich einer Rehabilitation oder ambulanten bzw. häuslichen Pflege zu klären sein, so können Sie den Interner Link in gleichem FensterSozialdienst des Klinikums zu Rate ziehen. Der Sozialdienst ist in vielen Fällen jedoch auch schon vorab informiert und kommt auf Sie zu.

Ihr Hausarzt ist in der Regel ebenfalls frühzeitig von der anstehenden Entlassung in Kenntnis gesetzt.

Aktualisiert: 16.04.2007

Di. 22.05.2012

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