Patienteninformation
Wie wir uns selbst sehen
Als ehrenamtlich Tätige im Klinikum sind wir nur dem Patienten verpflichtet. Der Patientenfürsprecher untersteht nicht der Führung des Klinikums und ist an Weisungen nicht gebunden. Diese unabhängige Stellung verpflichtet uns zur unparteiischen, objektiven Lösung der uns übertragenen Aufgaben.
Wir sehen den Patienten zu allererst als hilfesuchenden Menschen, der uns vertraut und auf unsere Unterstützung hofft. Es ist daher unsere Verpflichtung, den Patienten (und seine Angehörigen) entsprechend zu beraten, zu informieren und eine allseits zufriedenstellende Lösung zu erreichen.
Alle Informationen, die wir erfragen, sehen wir unter dem absoluten Verschwiegenheitsgebot und werden nur nach vorheriger Zustimmung des Patienten eingeholt. In bestimmten Situationen wird es jedoch nicht ausbleiben können, dass wir uns fachdienlichen Rat, z.B. beim Ethik-Komitee, beim klinikeigenen Psychologen oder Psychoonkologischen Dienst einholen. Auch hier gilt gleichermaßen – wie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums – die absolute Verschwiegenheitspflicht






