Die zuständige Case Managerin nimmt hierbei eine Art „Check“ beim Patienten vor: Wie gut geht es ihm gerade? Braucht er viel Unterstützung? Zeigt sich ein erhöhtes Risiko, dass er Schwierigkeiten haben könnte, sich selbst zu versorgen? Aus den Antworten auf diese Fragen ergibt zunächst ein Punktewert, anhand dessen der Pflegestatus des Patienten ermittelt wird.
Wichtig: eine gute Vorbereitung für die Entlassung
Ein Patient mit hohen Werten braucht mehr Hilfe – zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Essen oder bei der Mobilität. Anhand des Pflegestatus wird entscheiden, wie der Patient weiter betreut werden muss, damit er nicht in eine Versorgungslücke gerät – also, dass er rechtzeitig die nötige Unterstützung bekommt. „Durch die frühzeitigen Checks, das sogenannte Screening, kann das Entlassmanagement schon bei der Aufnahme planen, wie der Patient nach dem Krankenhausaufenthalt weiter versorgt wird – zum Beispiel mit Medikamenten, einer Rehabilitation oder Pflege zu Hause. So wird sichergestellt, dass alles für die Entlassung gut vorbereitet ist und der Patient nahtlos in die nächste Phase seiner Behandlung übergehen kann“, erklärt Inga Götten.
Was kann der Patient noch selbst?
Die Case Managerin der Neurologie ist dabei im ständigen interdisziplinären Austausch mit den Ärzten und Pflegekräften sowie den Angehörigen des Patienten und bei Bedarf mit den Therapeuten. Die eigentliche Beurteilung, die die Case Managerin danach erhebt, ist ein detaillierterer und differenzierter „Check-up“, das sogenannte Assessment, – hier wird ganz genau geschaut, was der Patient noch selbst kann und wo er Unterstützung benötigt. Auf dieser Grundlage erstellt die Case Managerin den Entlassplan, der festlegt, wie die Versorgung des Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt weitergeht.
Prozesse laufen parallel
Anschließend organisiert und koordiniert das Case Management die individuelle Versorgung wie beispielsweise eine neurologische Frührehabilitation oder eine Kurzzeitpflege. Parallel dazu erfolgen eine Vielzahl an Teilprozessen: „Der Rehaantrag wird mit dem Patienten oder gegebenenfalls den Bevollmächtigten ausgefüllt, ein Rehabilitationsplatz wird gesucht und terminiert, der Antrag wird an die Kostenträger versendet, die Kostenübernahme wird durch die Kostenträger geprüft, Angehörige werden informiert und der Zustand des Patienten wird kontinuierlich überwacht, um gegebenenfalls frühzeitig den Entlassplan anzupassen“, erklärt Inga Götten.
Unsere Expertin:
Inga Götten
Leiterin des Case Managements
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