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28/05/2021
Lockerung der Besuchsregelung

Villingen-Schwenningen/Donaueschingen. Das Schwarzwald-Baar Klinikum lockert seine Besuchsregelung: Ab 31. Mai 2021 ist ein Besucher pro Patient am Tag im  Zeitraum zwischen 14 und 18 Uhr erlaubt. Voraussetzung für die Besuchserlaubnis ist der Nachweis entweder über eine komplette Impfung, eine Genesung in Kombination mit einer Impfung oder ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für die reinen Covid-19-Stationen, für den Besuch von sterbenden beziehungsweise Palliativ-Patienten sowie für Begleitpersonen zur Geburt bleibt es bei der bisherigen Regelung.

 

Aufgrund der sinkenden Inzidenz-Zahlen im Schwarzwald-Baar Kreis kann die Beuchsregelung im Schwarzwald-Baar Klinikum wieder etwas gelockert werden. Täglich ein Besucher pro Patient im Zeitraum zwischen 14 und 18 Uhr ist erlaubt. Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr haben gezeigt: Wenn nicht alle Besucher gleichzeitig zu Beginn der Besuchszeit eintreffen, können Wartezeiten vor dem Eingang reduziert werden.

Voraussetzung für einen Besuch ist eine komplette Impfung, eine Genesung in Kombination mit einer Impfung oder ein negativer Schnelltest. „Komplette" Impfung bedeutet dabei, dass nach der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen. Gleiches gilt für die Erstimpfung bei der Kombination mit einer Genesung.

Besucher, die einen negativen Schnelltest vorweisen müssen, sollten diesen nach Möglichkeit bereits mitbringen – so kann man direkt die Eingangskontrolle passieren. Der Test muss von einer offiziellen Stelle anerkannt sein, ein Selbsttest reicht nicht aus. Außerdem darf der Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Auch das Schwarzwald-Baar Klinikum bietet an beiden Standorten täglich Schnellteste im Zeitraum von 14 bis 17 Uhr an. Allerdings muss dabei mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Unverändert bleibt die Regelung in Teilbereichen: In den reinen Covid-19-Stationen ist weiterhin kein Besuch erlaubt, das betrifft die entsprechenden Stationen am
Standort Donaueschingen. Andere Stationen in Donaueschingen können aufgesucht werden. In besonderen Fällen, beispielsweise bei Sterbenden oder bei Patienten in
Palliativsituationen, sind Besuche nach vorheriger Absprache und auch außerhalb der Besuchszeiten möglich. Und werdende Mütter dürfen wie bisher auch eine feste
Begleitperson in den Kreißsaal mitbringen.

Mit der gelockerten Besuchsregelung entfällt ab dem 31.Mai 2021 die Möglichkeit, Gepäck für Patienten in den Eingangsbereichen abzugeben beziehungsweise abzuholen. Nur für die Patienten auf den reinen Covid-19-Stationen am Standort Donaueschingen wird das weiterhin angeboten.



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