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23/02/2022
Lockerung der Besuchsregelung

Villingen-Schwenningen/Donaueschingen. Das Schwarzwald-Baar Klinikum lockert seine Besuchsregelung: Ab 23. Februar 2022 sind Besuche zwischen 14 und 18 Uhr erlaubt. Voraussetzung für die Besuchserlaubnis ist ein digitaler 2G-Nachweis in Kombination mit einem negativen und tagesaktuellen Schnelltest. Auch geboosterte Personen benötigen einen zusätzlichen Test. Weiterhin müssen Besucher im gesamten Klinikum durchgängig eine FFP2-Maske tragen. Am Klinikstandort Villingen-Schwenningen befindet sich eine Corona-Teststation direkt vor dem Haupteingang. Am Klinikstandort Donaueschingen müssen Besucher aktuell noch einen negativen Testnachweis mitbringen. Für Covid-19-Patienten, für den Besuch von sterbenden beziehungsweise Palliativ-Patienten sowie für Begleitpersonen zur Geburt bleibt es bei der bisherigen Regelung.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Pandemie kann die Besuchsregelung im Schwarzwald-Baar Klinikum wieder gelockert werden. Die Besuchszeit ist von 14 bis 18 Uhr. Das Klinikum bittet nachdrücklich darum, Besuche auf einen Besucher pro Patientenzimmer zu beschränken und die Besuche bei Patienten in Zweibettzimmern abzustimmen. Bei besonders gefährdeten Patienten werden die Angehörigen eindringlich um einen verantwortungsvollen Umgang gebeten. Für alle Besucher besteht im gesamten Klinikum – auch im Patientenzimmer – durchgängig die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Voraussetzung für den Besuch: 2G-Nachweis plus Schnelltest
Voraussetzung für einen Besuch ist ein 2G-Nachweis (vollständig geimpft beziehungsweise geboostert oder genesen) sowie immer ein tagesaktueller negativer Schnelltest. Der Immunisierungsnachweis muss in Form eines digital auslesbaren QR-Codes mitgebracht und mit einem Ausweisdokument verifiziert werden. Am Standort Villingen-Schwenningen befindet sich direkt auf dem Klinikvorplatz eine Corona-Teststation. Die kostenlosen Schnelltests werden sowohl mit als auch ohne Termin angeboten. Die vorläufigen Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag, Sonntag und Feiertag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Wer einen Termin vereinbaren möchte, kann diesen online buchen. Am Standort Donaueschingen müssen Besucher vorerst noch einen negativen Testnachweis mitbringen.

Ausnahmen von der Regelung
Unverändert bleibt die Regelung in Teilbereichen: Covid-19-Patienten dürfen weiterhin keinen Besuch empfangen. In besonderen Fällen, beispielsweise bei Sterbenden oder bei Patienten in Palliativsituationen, sind Besuche nach vorheriger Absprache und auch außerhalb der Besuchszeiten möglich. Werdende Mütter dürfen wie bisher auch eine feste Begleitperson in den Kreißsaal mitbringen.

Der Besuch durch Kinder ist nicht gestattet. Nur Säuglinge und Kleinkinder unter zwei Jahren dürfen von einem Elternteil mitgebracht werden.

Für Personen, die sich in Absonderung befinden oder die typische Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, gilt ein Besuchsverbot.

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