26/02/2025
Veränderungen stehen an – wichtige Prüfaufträge an Gutachter erteilt

Villingen-Schwenningen/Donaueschingen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist im Januar 2025 als Basis für die Krankenhausreform in Deutschland in Kraft getreten. Bundesweit wird die beschlossene Reform für Veränderungen in der Kliniklandschaft sorgen, denn sie beinhaltet gesetzlich festgelegte Anforderungen, die von den Kliniken erfüllt werden müssen. Die Reform kommt zu einer Zeit, in der die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser sehr angespannt ist und es in vielen Kliniken Überlegungen dazu gibt, wie eine zukunftsorientierte und wirtschaftlich tragfähige Ausrichtung aussehen könnte. Mit diesen Themen hat sich auch der Aufsichtsrat des Schwarzwald-Baar Klinikums in seiner Sitzung am 13. Februar 2025 beschäftigt. Auf Grundlage eines vorliegenden Gutachtens hat der Aufsichtsrat weitere vertiefende, gutachterliche Prüfungen in Auftrag gegeben. Ziel ist es, einen Betrieb sicherzustellen, der den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht und der es dem Klinikum ermöglicht, wirtschaftlich tragfähig zu sein.
Zum Hintergrund: Mit der Reform wird sich die Finanzierung der stationären Versorgung in Deutschland grundlegend verändern. Krankenhausleistungen werden in so genannte Leistungsgruppen eingeteilt. Für die Leistungsgruppen werden bundesweit einheitliche Qualitätskriterien festgelegt, die erfüllt werden müssen. Die Idee dahinter: Die Qualität soll sich verbessern. Leistungen sollen nur in solchen Krankenhäusern erbracht werden, die über das notwendige Personal, eine angemessene apparative Ausstattung sowie weitere für die Behandlung erforderliche Fachdisziplinen verfügen. Die Vorgaben sind vielschichtig, und obwohl die Auswirkungen der politisch geforderten Veränderungen nicht bekannt sind, müssen Krankenhäuser sich auf die neuen Vergütungsregelungen und Qualitätskriterien einstellen. Das gilt auch für das Schwarzwald-Baar Klinikum mit seinen beiden Standorten in Villingen-Schwenningen und Donaueschingen und die strategische Ausrichtung seiner medizinischen Leistungsangebote.
Herausforderungen: KHVVG und wirtschaftliche LageGleichzeitig befindet sich das Schwarzwald-Baar Klinikum wie die meisten Kliniken bundesweit in einer wirtschaftlich angespannten Lage. Die Situation hat sich in den vergangenen Jahren verschärft: Tarif- und inflationsbedingte Kostensteigerungen treffen auf gedeckelte Preise, inzwischen entfallen auch Einmalzahlungen nach der Corona-Pandemie. Die Krankenhausreform ist beschlossen, aber die Regelungen der geänderten Finanzierung werden erst ab 2029 greifen.
Sowohl die gesetzgeberische Reform als auch die wirtschaftliche Lage waren Anlass dafür, dass im vergangenen Jahr ein spezialisiertes Beratungsunternehmen damit beauftragt wurde, eine umfassende Analyse der vorhandenen Leistungen und Strukturen des Klinikums an den beiden Standorten Villingen-Schwenningen und Donaueschingen im Hinblick auf die Anforderungen des KHVVG vorzunehmen.
Eine Klinikums-Gesellschaft, zwei StandorteIn Bezug auf die Reform sieht sich das Klinikum einer besonderen Herausforderung gegenüber: Im KHVVG werden alle Standorte eines Krankenhauses hinsichtlich der Qualitätsvorgaben einzeln betrachtet. Ein Krankenhaus mit mehreren Standorten, die mehr als zwei Kilometer räumlich voneinander getrennt sind, sieht die Reform nicht vor. Das bedeutet, dass das Schwarzwald-Baar Klinikum sein bisheriges Konzept der Leistungserbringung – Angebote am Standort Villingen-Schwenningen und Donaueschingen – anpassen muss. Anderenfalls müsste davon ausgegangen werden, dass dem Schwarzwald-Baar Klinikum wichtige Leistungsgruppen nicht mehr zugewiesen beziehungsweise entsprechende Leistungen nicht vergütet werden können.
Leistungsangebote umziehenIm Aufsichtsrat des Schwarzwald-Baar Klinikums wurden verschiedene Möglichkeiten der Veränderung vorgestellt. Vertiefend soll nun weiter untersucht werden, wie der Standort Donaueschingen möglichst kurzfristig in eine orthopädische Fachklinik umgewandelt werden könnte. Überdies könnten nach heutiger Einschätzung die Hautklinik, die Abteilung für Psychotherapeutische Medizin und das Schmerzzentrum am Standort in Donaueschingen verbleiben. Die Fachabteilung für Geriatrie und das Lungenzentrum hingegen würden in diesem Fall nach Villingen-Schwenningen umziehen. Ferner soll geprüft werden, ob zusätzliche ambulante Angebote etabliert werden könnten.
Das vorliegende Gutachten kommt ferner zu dem Ergebnis, dass es aus wirtschaftlicher Sicht am besten wäre, mittelfristig alle stationären medizinischen Leistungen von Donaueschingen nach Villingen-Schwenningen zu verlagern. Bei dieser Variante gäbe es nach der mittelfristigen Umsetzung keine stationären Angebote mehr in Donaueschingen.
Das kernsanierte Haus 2 in Donaueschingen könnte aber im Bereich der ambulanten Versorgung mit MVZ-Zweigpraxen des Klinikums und eingemieteten Facharztpraxen weiter am Standort in Donaueschingen betrieben werden. Für die Bestandsimmobilie des derzeitigen Krankenhauses müsste dann ein Verwertungskonzept erstellt werden.
Das vorhandene Gutachten beschreibt, dass eine Verlagerung von Leistungen zu positiven wirtschaftlichen Effekten führen könnte, beispielsweise aufgrund der Reduktion von Doppelvorhaltungen und hinsichtlich Kapazitäten von Intensivbetten und im Operationsbereich. Laut Gutachten würde sich die Versorgungssituation von Notfällen im südlichen Landkreis dabei kaum verändern, da dringliche Notfälle wie beispielsweise Patienten mit Schlaganfall oder Herzinfarkt heute schon am Standort Villingen-Schwenningen behandelt würden. Die Gutachter führen aus, dass bereits 90 Prozent aller Notfälle aus dem südlichen Landkreis am Standort Villingen-Schwenningen aufgenommen werden.
Voraussichtlich Anpassungen am Standort Villingen-Schwenningen notwendigDas Gutachten geht davon aus, dass eine Umsiedelung aller Leistungen auch erhebliche Veränderungen am Standort Villingen-Schwenningen mit sich bringen würde. Für diesen Fall müsste noch weiter geprüft werden, welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen am Standort Villingen-Schwenningen notwendig wären und welche Varianten hierfür in Betracht kämen.
Nächste SchritteIn seiner Sitzung am 13. Februar 2025 hat der Aufsichtsrat auf Grundlage der gutachterlichen Empfehlung beschlossen, dass die Geschäftsführung des Schwarzwald-Baar Klinikums im nächsten Schritt überprüfen soll, welche Auswirkungen es auf den Standort Villingen-Schwenningen hätte, wenn Leistungen, die bisher am Standort Donaueschingen erbracht werden, an den Standort Villingen-Schwenningen verlagert würden. Für die mittelfristige Verlagerung aller stationären medizinischen Leistungen an den Standort Villingen-Schwenningen soll ein weiteres Gutachten beauftragt werden, das konkretere Hinweise zu notwendigen Investitionen, deren Wirtschaftlichkeit und den Umsetzungszeiträumen macht.
Die Ergebnisse dieser Prüfaufträge und eines weiteren Gutachtens sollen anschließend umfänglich im Aufsichtsrat bewertet werden, um sodann Empfehlungsbeschlüsse an die Gesellschaftergremien – der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises und der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen – erteilen zu können. Diesen Gremien obliegt es, abschließende Entscheidungen hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung des Schwarzwald-Baar Klinikums zu treffen.
Bild:Standort Donaueschingen
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