Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen  ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für www.sbk-vs.de

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Alternativtexte für Grafiken, Bilder und Videos fehlen teilweise
  • Strukturelementen wie Überschriften, Listen oder Tabellen sind teilweise nicht korrekt eingesetzt
  • Texte und Grafiken verfügen nicht über ausreichende Kontrastverhältnisse
  • Funktionen und Inhalten können teilweise nicht mit dem Tastaturfokus erreicht und geöffnet werden
  • Link-Auszeichnungen sind teilweise nicht ausreichend aussagekräftig
  • Formularfelder sind nicht mit ausreichender Beschriftung versehen; bei fehlerhaften Eingaben fehlen Fehlerhinweis-Texte 
  • Die Website ist nicht für die Nutzung von Screenreadern optimiert
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden
  • Formulare und Dokumente liegen teilweise nicht in barrierefreier Form vor

 

… Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.12.2023 erstellt.
Die Erklärung beruht auf dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg  auf Grundlage der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO), insbesondere ihrer §§ 9 bis 14 und der Anlage 2..
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.12.2023 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH
Klinikstr. 11
78052 Villingen-Schwenningen
Postfach 2103
78011 Villingen-Schwenningen

Tel: +49 7721 93-0
E-Mail: infoklinikum@sbk-vs.de
Internet: www.sbk-vs.de

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.