Während eines stationären Krankenhausaufenthalts oder einer unter Umständen mehrmaligen ambulanten Behandlungszeit im Klinikum können Fragen, Probleme oder auch Konflikte entstehen. Viele Patienten wünschen sich dann einen direkten Gesprächspartner, der ihnen zur Seite steht. Hier kann der Patientenfürsprecher als kompetenter Vermittler zwischen Patient und Krankenhaus helfen, indem er sich direkt und unbürokratisch für eine rasche Lösung einsetzt.
Wir werden auf Ihren Wunsch hin aktiv und kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen. Als „Außenstehende” im Unternehmen Schwarzwald-Baar Klinikum hoffen wir, Ihnen durch unsere unabhängige Stellung und Tätigkeit schnell behilflich sein zu können. Unsere Bitte: Machen Sie von der Möglichkeit des Patientenfürsprechers Gebrauch. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen Hilfe bieten und zu einer für Sie zufriedenstellenden, schnellen Lösung Ihres Anliegens beitragen könnten.
Rufen Sie an oder hinterlassen Sie eine Mitteilung in den Briefkästen im Eingangsbereich.
Unsere Aufgaben
Die Informationen, die Sie uns anvertrauen, unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, mit uns direkt Kontakt aufzunehmen, kann sich auch ein Angehöriger oder Vertrauter an uns wenden.
Unsere Leistung als Patientenfürsprecher ist kostenlos und für Sie mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Als ehrenamtlich Tätige sehen wir uns allein dem Interesse des Patienten verpflichtet.
Unser Selbstverständnis
Als ehrenamtlich Tätige im Klinikum sind wir unabhängig und nur dem Patienten verpflichtet. Der Patientenfürsprecher untersteht nicht der Führung des Klinikums und ist an Weisungen nicht gebunden. Diese unabhängige Stellung verpflichtet uns zur unparteiischen, objektiven Lösung der uns übertragenen Aufgaben. Wir sehen den Patienten zu allererst als hilfe-suchenden Menschen, der uns vertraut und auf unsere Unterstützung hofft. Es ist daher unsere Verpflichtung, den Patienten (und seine Angehörigen) ent-
sprechend zu beraten, zu informieren und eine allseits zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Alle Informationen, die wir erfragen, sehen wir unter dem absoluten Verschwiegenheitsgebot, und wir holen sie auch nur nach vorheriger Zustimmung des Patienten ein. In bestimmten Situationen wird es jedoch nicht ausbleiben können, dass wir uns fachdienlichen Rat, z. B. beim Ethik-Komitee, beim klinikeigenen Psychologen oder Psychoonkologischen Dienst einholen. Auch hier gilt gleichermaßen – wie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums – die absolute Verschwiegenheitspflicht.
Kontakt
Die Patientenfürsprecher am Schwarzwald-Baar Klinikum
Villlingen-Schwenningen GmbH
78052 Villingen-Schwenningen
Zimmer E.405 Erdgeschoss (Anwesenheit nach Vereinbarung)