Mit einer schriftlichen Patientenverfügung ist es möglich – für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten – vorsorglich festzulegen, ob und welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen eingeleitet oder unterlassen wer-den sollen. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn dieser nicht mehr geäußert werden kann. „Gerade im Notfall sind Angehörige erstmal über-fordert und möchten solche Entscheidungen nicht für ihre Liebsten – egal ob Jung oder Alt – treffen müssen. Umso wichtiger ist es, sich selbst im Vorfeld mit dieser Angelegenheit auseinanderzusetzen und Entscheidungen zu treffen“, erklärt Karl Heim, Landrat a.D. und Vorsitzender des Freundeskreises. „Wir freuen uns über zahlreiche Besucher und einen lebendigen Austausch zu diesem sensiblen Thema.“
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Dr. Karl-Heinz Richstein